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Fälligkeit

Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Zahlung verlangen kann. Dies ist nach dem Gesetz im Zweifel sofort der Fall.

Gläubiger

Als Gläubiger bezeichnet das Gesetz denjenigen, der eine Leistung verlangen kann.

Mahnung

Die Mahnung ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung des Gläubigers, die geschuldete Leistung zu erbringen.

Schuldner

Unter einem Schuldner versteht das Gesetz den denjenigen, der die Leistung zu erbringen hat.

Schuldnerverzug

Beim Schuldnerverzug befindet sich - wie der Name schon sagt - der Schuldner in Verzug.

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