- Gerichte
- Landesarbeitsgericht/Bundesarbeitsgericht
- "Ordentliche" Zivilgerichte
- Berufsverbände
- Kooperationen
Verbände und Vereine
www.brak.de - Die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer mit allen Gesetzestexten rund um das Berufsrecht der Rechtsanwälte
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de - Die Seite der öffentlichrechtlichen Körperschaft, die die Einhaltung der Berufspflichten durch mich überwacht
www.anwaltverein.de - Der Deutsche Anwaltverein mit umfangreichen Informationen rund um den Anwaltsberuf
www.ag-arbeitsrecht.de - Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein mit einer Aufstellung arbeitsrechtlicher Entscheidungen
www.anwaltverein-dortmund.de - Der Dortmunder Anwaltverein mit Informationen rund um die Dortmunder Anwaltschaft
Sie haben ein Problem im Bereich des Bank- oder Kapitalmarktrechts bzw. des Steuerstrafrechts? Sprechen Sie mich an, damit ich Ihnen meinen Kooperationspartner in Dortmund empfehlen kann, der diese Rechtsgebiete durch entsprechenden Fachanwaltstitel abdeckt.
Auch im Medizinrecht und Sozialrecht (Durchsezung von Leistungansprüchen insbesondere gegen gesetzliche Krankenkassen) kooperiere ich mit einem Fachanwalt in Dortmund, der Sie kompetent vertritt.
Zu einer fundierten und wirtschaftlich ausgerichteten rechtlichen Beratung zählt stets auch der Blick aufs Steuerrecht. Meine Kooperationspartner aus Dortmund und Witten verfügen über die notwendige Erfahrung und Kompetenz auf diesem Gebiet und werden regelmäßig von mir konsultiert.
Im Rahmen eines Beratungsmandates besteht mitunter die Notwendigkeit, Verträge und Willenserklärungen notariell beurkunden zu lassen. In diesen Fragen habe ich einen zuverlässigen und ortsnahen Notar gefunden.
Wenn Sie aber wegen Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht fundierte Unterstützung benötigen, steht Ihnen mein Kooperationspartner aus Dortmund als Fachanwalt für Familienrecht gerne zur Seite.
Im Insolvenzrecht kann ich Ihnen ebenfalls für Dortmund und Witten Empfehlungen aussprechen.
Sie sind mit der Bahn unterwegs gewesen und haben sich über die Verspätung geärgert? Wussten Sie, dass Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten 25% und ab einer Verspätung von 20 Minuten 50% des Fahrpreises zurückverlangen können, ohne dass es auf den Grund der Verspätung (Streik, Unwetter, Personenschaden, technisches Problem) ankommt? Ich empfehle die Nutzung eines Verbraucherportals wie Bahn-Buddy.
Sie haben gar kein aktuelles Rechtsproblem, sondern wollen sich gegen die Gefahren eines Rechtsstreits absichern? Dann empfehle ich Ihnen die Lektüre der Vergleichsergebnisse der Stiftung Warentest und die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwälten im Umgang mit der von Ihnen favorisierten Rechtsschutzversicherung.