Urlaub | Rechtsfolge Verfall
Hat der Arbeitgeber seine Hinweispflicht in der von der Rechtsprechung geforderten Transparenz und Rechtzeitigkeit erfüllt und nimmt der Arbeitnehmer daraufhin aus freien Stücken seinen Urlaub dennoch nicht, verfällt der Urlaubsanspruch dieses bestimmten Jahres. Der Arbeitgeber schuldet dann keine spätere Urlaubsgewährung mehr. Er schuldet insbesondere keine finanzielle Kompensation.